So können Sie helfen

Wie jede gemeinnützige Organisation, kann die DeSEK Spenden und

Zustiftungen entgegennehmen. Der Spender bzw. Zustifter erhält von

der Stiftung eine so genannte Zuwendungsbestätigung, so dass er die

Spende oder Zustiftung steuerlich geltend machen kann.


Der Gesetzgeber honoriert die Förderung gemeinnütziger Stiftungen mit weit-
reichenden steuerlichen Vorteilen. Im Idealfall beteiligt sich der Fiskus mit bis
zu 50 Prozent an Ihrer Zuwendung, d.h., wenn Sie 100 Euro spenden, bekom-
men Sie, den Spitzensteuersatz vorausgesetzt, rund 50 Euro vom Fiskus zurück.

Bei Zustiftungen können Privatpersonen Zuwendungen von bis zu einer Million
Euro über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren als Sonderausgabe steuerlich
absetzen. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber im Rahmen der Spendenrege-
lung vor, dass zusätzlich 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuer-
lich geltend gemacht werden können – dies jedoch jedes Jahr aufs Neue.

Beispiel:
Erzielt der Spender einen Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 100.000 Euro,
kann er bis zu 20.000 Euro als Spende steuerlich absetzen. Unternehmen, die
eine Stiftung gründen, können hierfür 20 Prozent des Einkommens oder vier
Promille des gesamten Umsatzes einschließlich der Löhne und Gehälter steuer-
lich geltend machen.

Spenden unterliegen der zeitnahen Mittelverwendung, müssen von der Stiftung
also in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres für den gemeinnützigen
Zweck ausgegeben werden. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen der
DeSEK, sie werden also nicht ausgegeben. Dem gemeinnützigen Zweck fließen
allerdings jedes Jahr die Zinserträge zu, die die Zustiftung erwirtschaftet.


Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die DeSEK zu unterstützen:

  • Mit einer Testamentsspende:
    Sie können Ihren Nachlass über die DeSEK regeln. Vorteil: Ihr Vermögen, das
    Sie der Stiftung zukommen lassen, bleibt für alle Zeiten erhalten. Bitte nehmen
    Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

  • Mit einer eigenen treuhänderischen Namensstiftung (ab 50.000 Euro):
    Sie gründen eine eigene Stiftung, die die DeSEK fördert. Sie erhalten damit
    Ihren Namen und das Vermögen, das Sie Ihrer Stiftung zukommen lassen.
    Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen persönlichen
    Beratungstermin.



Schon heute sagen wir herzlichen Dank für Ihr Engagement und sichern Ihnen zu,
dass Ihr Geld effizient in der Grundlagenforschung für die Krebsbekämpfung eingesetzt wird.

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